Nichtwiederherstellung der B 327 und das Hahner Landrecht


Mit Verwunderung und Empörung reagiert die Kreistagsfraktion „PRO Rhein-Hunsrück“ im Simmerner Kreistag auf die Meldung vom heutigen 1. Dezember 2007, dass der Landkreis Cochem-Zell anders als der Rhein-Hunsrück-Kreis gegen die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn hinsichtlich der Nichtwiederherstellung der Bundesstraße 327 „Hunsrückhöhenstraße“ klagen wird!

PRO Rhein-Hunsrück hatte für die Kreistagssitzung des Rhein-Hunsrück-Kreises am 29. Oktober den Beschluss-Antrag auf die Tagesordnung setzen lassen, der Rhein-Hunsrück-Kreis solle gegen die Nichtwiederherstellung der B 327 frist- und formgerecht Klage beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einreichen. Der Simmerner Landrat Fleck hatte zu Sitzungsbeginn diesen Punkt von der Tagesordnung abgesetzt und dies damit begründet, bei der beantragten Klage handele es sich nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit des Kreises, sondern um eine staatliche Auftragsangelegenheit. Der Kreistag sei somit nicht zuständig.

„In Rheinland-Pfalz scheint es zwei unterschiedliche Rechtsgebiete zu geben!“, so der Fraktionsvorsitzende von PRO Rhein-Hunsrück, Axel Weirich in einer Pressemitteilung. „Eines, in dem die allgemeinen Gesetze und die Landkreisordnung gelten – und den Rhein-Hunsrück-Kreis, wo scheinbar ein spezielles Hahner Landrecht gilt!“

PRO Rhein-Hunsrück wirft Fleck vor, sein Amt als Landrat mehr und mehr dazu zu nutzen, vermeintliches Ungemach vom Flughafen Hahn abzuwenden. Bertram Fleck ist in einer Nebentätigkeit Aufsichtsratsmitglied der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.

„Aber der politische Skandal scheint noch viel größer zu sein und bis ins Mainzer Landesparlament zu reichen!“, so Weirich weiter. „Wir haben zwischenzeitlich eine verlässliche Information erhalten, wonach der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dietmar Tuldi und der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Joachim Mertes auf Landrat Fleck eingewirkt haben, den Antrag nicht zu behandeln und so dafür zu sorgen, dass die Klagefrist 30. November verstreicht.“ Landtagspräsident Mertes, SPD, ist Kreistagsmitglied im Rhein-Hunsrück-Kreis und sitzt ebenso wie Fleck im Aufsichtsrat der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.

„Wenn sich dieser Hinweis als zutreffend herausstellt, wird der Hahn allmählich zu einem ernsthaften Problem für unser demokratisches System“, so Weirich abschließend.

© Axel Weirich 01.12.2007